Im Gesetz sind Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln, in der Zusatzstoffzulassungsverordnung, der Deklarationsverordnung, der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft etc. zu finden.
Wichtig ist, dass die Angaben auf der Verpackung an geeigneter, gut sichtbarer Stelle, in gut lesbarer Schrift und mindestens in einer Amtssprache aufgeführt sind.
An einem Beispiel sollen die allgemein gültigen Kennzeichnungsvorschriften aufgezeigt werden. Zusätzliche produktspezifische Angaben sind aus der Lebensmittelgesetzgebung, sowie aus dem Artikel Fleisch Deklaration auf der Speisekarte vom 3. September 2013 zu entnehmen.
Deklaration vorverpackter Lebensmittel:
1. Sachbezeichnung: Produktname, keine Phantasiebezeichnung oder Handelsmarke
2. Physikalischer Zustand: wie konzentriert, geräuchert, pasteurisiert etc.
3. Gebrauchsanleitung: sofern erforderlich, z.B. Lebensmittel die vor Verzehr erhitzt werden müssen.
4. Zutatenverzeichnis: in mengenmässig absteigender Reihenfolge. Zusatzstoffe mit Gattung, Name oder E-Nr. Keine Phantasie- oder Markennamen. Klare Bezeichnung der Zutaten, die Allergien oder sonstige Reaktionen auslösen können.
5. Hinweis zur Aufbewahrung: bei gekühlten und tiefgekühlten Produkten
6. Haltbarkeits- / Verbrauchsdatum: bei kühlpflichtigen Lebensmitteln „Zu verbrauchen bis….“ und bei allen übrigen Lebensmitteln „Mindestens haltbar bis (Ende)….“
7. Warenlos: kann entfallen, wenn das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum bzw. das Ernte- oder Abpackdatum mindestens in Tag und Jahr angegeben wird.
8. Menge: in Gewicht, z.B. „g“ (Gramm), „kg“ (Kilogramm) oder Volumen „ml“ (Milliliter) oder „l“ (Liter)
9. Produktionsland: sofern nicht aus der Adresse oder aus der Sachbezeichnung ersichtlich. Es dürfen keine Länderabkürzungen verwendet werden.
10. Name und Adresse: des Herstellers, Importeurs, Verpackers, Verkäufers
11. Preis: Grund und Detailpreis, wenn nicht auf dem Verkaufsschild.
[important] Beispiel: Kalbsbratwurst (1)
(2) pasteurisiert, (3) Gebrauchsanweisung: …., (4) Zutaten: Kalbfleisch 50%, Speck ….., Stabilisator: E450, Säuerungsmittel: E 330, Geschmacksverstärker: E 621; Wursthülle: Schweinedarm (China); (5) bei höchstens 5°C aufbewahren; (6) verbrauchen bis: ……………..; (7) Warenlos L……; (8) 200 g ( 2 Stück je 100 g); (9) In der Schweiz hergestellt mit Schweizer Fleisch; (10) Hans Mustermann, Beispielweg 8, 9999 Musterhausen; (11) Preis: 4.60 Fr. [/important]
[notice]Weitere Angaben die vorgeschrieben sind:
1. Angaben gemäss Landwirtschaftlicher Deklarationsverordnung (LDV): Bei Importprodukten (Fleisch, Eier) – Angaben über in der Schweiz nicht zugelassene Zusätze von Antibiotika und Leistungsförderer, sowie Käfighaltung von Hühnern.
2. Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft, die aus bewilligungspflichtigen Betrieben stammen und die nicht mit Genusstauglichkeitskennzeichen versehen sind.
3. Alkoholangabe in „…. % vol.“ Bei alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol.
4. Hinweise wie „rückverdünnt“, wenn ein entsprechendes Verfahren angewendet wurde.
5. Nährwert: Bei Hinweis auf Nährwerteigenschaften (z.B. „wertvoller Proteinlieferant“) und bei Speziallebensmittel (z.B. diätetische Lebensmittel)
6. Hinweis bezüglich genetisch veränderter Organismen (GVO): Wenn Produkt selber GVO ist, wenn Zutaten GVO sind oder aus GVO gewonnene Zutaten enthält.
7. Hinweise wie „bestrahlt“, wenn das Lebensmittel entsprechend behandelt wurde, z.B. bei Gewürzen oder Trockenfrüchten. [/notice]
Quelle: Quelle: Departement Gesundheit und Soziales Amt für Verbraucherschutz Lebensmittelkontrolle, Kanton Aargau, Merkblatt 1: „Kennzeichnung eines vorverpackten Lebensmittels“, online: www.ag.ch, vom 27.01.2014