Die Leitlinie «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe GVG»

GastroSuisse, hotelleriesuisse und Cafetiersuisse haben sich zusammen getan und die Leitlinie «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe GVG» entwickelt. Die Leitlinie ist ein Hilfsmittel und Leitfaden für Gastronomen und basiert auf dem Lebensmittelgesetz und mehr als 30 Verordnungen. Die Leitlinie beinhaltet zudem die wichtigen gesetzlichen Forderungen und Vorgaben welche im Rahmen der Lebensmittelsicherheit und Hygiene von Bedeutung sind.

Für Gastronomen können diese Leitlinien in sofern hilfreich sein, als dass die Anforderungen aufgezeigt werden, welche in einem Betrieb mindestens umgesetzt werden müssen, um die gesetzlich geforderten Vorgaben zu erfüllen. Darüber hinaus gibt es eine Umsetzungshilfe, die bei der Einführung und Realisierung im eigenen Betrieb von grossem Nutzen ist.

Die Selbstkontrolle spielt auch in der Leitlinie eine wichtige Rolle. Wie detailliert das Konzept zur Selbstkontrolle sein muss und wie umfangreich die dazugehörigen Kontrollaufzeichnungen durchgeführt werden müssen, hängt dabei massgeblich von der Grösse des jeweiligen Betriebes ab.

Die Leitlinie wurde Ende 2012 vom Bundesamt für Gesundheit für gut befunden und ist daher auch beim Vollzug anerkannt.

Haben Sie die Leitlinie GVG umgesetzt?
Welche Erfahrungen haben Sie damit in Ihrem Betrieb gemacht?
Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen aus der Praxis mit der neuen Leitlinie mit!

Die Leitlinien kann zum Beispiel auf der website der hotelleriesuisse als pdf heruntergeladen werden: http://www.hotelleriesuisse.ch/de/pub/services/ganzheitliche_sicherheit.htm

Quelle: „Ganzheitliche Sicherheit“ in hotelleriesuisse.ch. Stand 21.10.2013. https://plus.google.com/b/101629951213301859513/101629951213301859513/posts abgerufen am 21. Oktober 2013