GeflügelAuf der ganzen Welt sind Infektionen mit dem Bakterium Campylobacter die am häufigsten vorkommende Erkrankung durch Lebensmittel.
Jahr für Jahr zählt die Schweiz bis zu 8000 Infektionen. Da die meisten infizierten Personen allerdings trotz Ansteckungssymptomen nicht zum Arzt gehen, ist die geschätzte Dunkelziffer relativ hoch. Eine Häufung der Fälle geschieht in den Wintermonaten. Die Erklärung dafür ist denkbar einfach.

 

Eine Infektion erfolgt in den meisten Fällen durch rohes Fleisch. Insbesondere Geflügelfleisch ist mit Campylobacter kontaminiert und stellt daher eine besonders grosse Ansteckungsquelle dar. In einer im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführten Studie wurden die zwischen Dezember 2012 und Februar 2013 gemeldeten Krankheitsfälle genauer unter die Lupe genommen. Schliesslich stellte sich heraus, dass der Verzehr von Fleischfondue, wie beispielsweise Fondue Chinoise, das Risiko einer Infektion mit Campylobacter erhöht, vor allem dann, wenn frisches Geflügelfleisch serviert wird.
Erkranken Personen an diesem Bakterium, so sind sie häufig bis zu 7 Tage arbeitsunfähig und circa 15 Prozent müssen gar mehrere Tage in medizinischer Behandlung bleiben.

 

Krankheitssymptome:
Erkrankte leiden an starkem Durchfall, häufig vereint mit Krämpfen im Unterbauch und Fieber.
Campylobacteriose (Lebensmittelinfektion mit Campylobacter) ist meldepflichtig.
Nur vom Labor bestätigte Fälle finden den Weg ins Meldesystem. Jährlich werden bis zu 8000 bestätigter Fälle gemeldet, wobei vermutet wird, dass die Dunkelziffer relativ hoch ist.

 

Massnahmen zur Vorbeugung:

Die Gefahr einer Infektion lässt sich durch einpaar einfache Hygienemassnahmen vorbeugen.
Nur gefrorenes Fleisch für Fleischfondue verwenden.
Für das rohe Fleisch separate Teller verwenden.
Bei der Zubereitung von frischem Geflügelfleisch auf gute Küchenhygiene achten und rohes Fleisch nicht mit verzehrsfertigen Speisen, wie z.B. den Beilagen vom Fondue Chinoise oder Salat, in Berührung bringen.

 

Lebensmittelgesetz:
Im Lebensmittelgesetz sind seit dem 1. Januar 2014 verschiedene Massnahmen verankert. Bei vorverpacktem frischem Geflügelfleisch ist ein obligatorischer Hygienehinweis für die Konsumentinnen und Konsumenten anzubringen.
Zudem darf Geflügelleber aus Herden die mit Campylobacter belastetet sind nur noch gefroren verkauft werden. Des Weiteren sind zusätzliche Hygienemassnahmen in den Schlachthöfen geplant, welche in zukünftigen Gesetzesrevisionen erscheinen dürften.

 

Quelle und weitere Informationen: Bundesamt für Gesundheit (BAG), online: www.bag.admin.ch

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