Bier DeklarationAngabe des Alkoholgehalts auf alkoholfreiem Bier

In Deutschland wird auf alkoholfreiem Bier demnächst der tatsächliche Alkoholgehalt angegeben. Die Angaben erfolgen freiwillig und werden ungefähr wie folgt aussehen „Alk.<0,5 %vol.“. Voraussichtlich wird bei allen Herstellern Ende 2014 die neue Deklaration umgesetzt sein.

Laut der Verbraucherzentrale des Deutschen Bundes handelt es sich um Verbrauchertäuschung, wenn auf Bierflaschen „alkoholfrei“ steht obwohl noch ein Restalkoholgehalt von bis zu 0,5 % vol. enthalten ist. Der Verbraucher erwarte bei alkoholfreiem Bier ein Bier welches überhaupt keinen Alkohol bzw.  0.0 % vol. Alkohol enthält.

Aus diesem Grund solle zukünftig auch der Begriff „alkoholfrei“ nur dann verwendet werden dürfen, wenn das Bier wirklich überhaupt keinen Alkohol enthalte. Bier mit Restalkoholgehalt dürfte dann beispielsweise noch als „alkoholarm“ bezeichnet werden.

Im Gesetz steht nirgends geschrieben, dass der Alkoholgehalt alkoholfreier Biere 0,5 % vol. nicht übersteigen darf.

Quelle: www.brauer-bund.de, „Alkoholfreie Biere werden immer beliebter“ vom Mai 2014

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